Abgasmessung
durch Installateur Kaiser und Sohn KG
Für unsere Umwelt
Saubere Luft ist für uns lebensnotwendig. Auch mit kleinen Maßnahmen können wir Konsumenten einen Beitrag dazu leisten. Bitte denken Sie daran: Eine Therme sorgt nicht nur für wohlige Wärme in einem Haus. Sie produziert während des Betriebs einige Schadstoffe, die an unsere Luft abgegeben werden.
Um die europäischen Luftqualiätsrichtlinien einzuhalten, wurden Grenzwerte im Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) festgelegt. Die Höchstgrenzen dürfen nicht überschritten werden!
Für Ihre eigene Sicherheit
Zu hohe Kohlenmonoxid Werte können zur Lebensgefahr werden, da diese zu Vergiftungen der Luft in der Wohnung führen können.
Weil das Gesetz es vorschreibt
In Österreich müssen alle Feuerstätten nach dem Luftreinhaltegesetz einer Abgasmessung unterzogen werden. Daher ist die Überprüfung der Abgase für alle Thermenbesitzer verpflichtend.
Wie oft?
In Wien
alle Gasthermen mit einer Nennwärmeleistung bis 26 kW, alle 4 Jahre zu überprüfen. Ab einer Leistung von 26 kW bis 50 kW sind Gasthermen alle 2 Jahre zu messen. Ab einer Nennwärmeleistung von 50 kW sind Gasthermen jährlich zu messen.
In Niederösterreich
müssen Abgasmessungen bei Gasthermen unabhängig von ihrer Leistung alle 3 Jahre durchgeführt werden.
Wir messen haargenau!
Als Fachbetrieb sind wir von Installateur Kaiser & Sohn in Wien dazu berechtigt, Abgasmessungen bei Gasthermen durchzuführen.
Bei einer Abgasmessung bestimmt das geschulte Fachpersonal nicht nur die chemischen Bestandteile der Emissionen. Als Spezialisten erkennen wir auch, in welchem Zustand das Gasgerät ist und ob eventuell ein Mangel vorliegt.
Abgasmessung im Zusammenhang mit einer Thermenwartung
Lassen Sie die Abgaswerte gleich mit erheben!
In Wien ist der maximale Aufpreis für eine Abgasmessung in Kombination mit einer Thermenwartung gesetzlich festgelegt. Grund dafür ist das Luftreinhaltegesetz und die verpflichtende Abgasmessung.
Bei Installateur Kaiser können Sie eine Abgasmessung im Zusammenhang mit einer Thermenwartung machen. Bitte bewahren Sie den Befund mit den Abgaswerten gut auf! Ihr Rauchfangkehrer ist vom Gesetz dazu berechtigt, jederzeit Ihren Befund zu sehen.